Der Europäische Digitale Binnenmarkt: eine Herausforderung an die Interoperabilität

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DEU - EIRA Form V1 - type1


Internet und digitale Technologien haben uns allen eine neue Welt eröffnet. Doch auch dort gibt es Schlagbäume und Hindernisse, die uns den freien Zugang zu Waren und Dienstleistungen verwehren, Internetunternehmen und Start-ups in ihrem Aktionsradius begrenzen und Unternehmen und Behörden daran hindern, die Vorteile der digitalen Technologie voll zu nutzen. Der EU-Binnenmarkt muss fit für das digitale Zeitalter gemacht werden. Regulierungsbedingte Barrieren müssen beseitigt und die 28 nationalen Märkte zu einem einzigen zusammengeführt werden. Dadurch könnten jährlich 415 Milliarden Euro erwirtschaftet und hunderttausende neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der digitale Binnenmarkt der EU zielt darauf ab, Hindernisse abzubauen und mehr Möglichkeiten für eine legale, sichere und erschwingliche Geschäftstätigkeit über EU-Grenzen hinweg zu bieten. Nur 7% der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU verkaufen grenzüberschreitend. Dies kann sich ändern, indem der Binnenmarkt online gestellt wird. Ziel der europäischen Kommission ist es, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital und Daten gewährleistet ist – und in dem Bürger und Unternehmen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit nahtlos und fair auf Online-Waren und -Dienstleistungen zugreifen können, wo immer sie auch leben. Der digitale Binnenmarkt kann Chancen für neue Start-ups schaffen und es Unternehmen ermöglichen, auf einem Markt von rund 500 Millionen Menschen zu wachsen und Innovationen zu entwickeln. Ein vollendeter digitaler Binnenmarkt wird Europa dabei unterstützen, seine Position als Weltmarktführer in der digitalen Wirtschaft zu behaupten. Dafür wurde eine Strategie entwickelt, um diese Ziele zu erreichen. Diese wird in der “A Digital Single Market Strategy” dargelegt.

Die europäische Kommission hat die Notwendigkeit der Interoperabilität zwischen öffentlichen Verwaltungen schon im Jahr 1999 erkannt und seitdem mehrere Programme für die Entwicklung, Förderung und Nutzung von Interoperabilitätslösungen in der EU unterstützt. Das ISA2-Programm  der Europäischen Komission unterstützt die Entwicklung digitaler Lösungen, die es öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürgern in Europa ermöglichen sollen, von interoperablen, grenz- und branchenübergreifenden öffentlichen digitalen Diensten zu profitieren. Interoperabilität ist hier die Fähigkeit eines Systems, dessen Schnittstellen vollständig offengelegt sind, um mit anderen gegenwärtigen oder zukünftigen Systemen ohne Einschränkungen hinsichtlich des Zugriffes oder Implementierung zusammenzuarbeiten bzw. zu interagieren zu können.

Das Programm für Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA) (2010–2015) und sein Nachfolger, das Programm ISA2 (2016–2020) , bilden die Hauptinstrumente, mit denen die gegenwärtige Europäische Interoperabilitätsstrategie und der gegenwärtige Europäische Interoperabilitätsrahmen (EIF, European Interoperability Framework), umgesetzt werden sollen. Dies umfasst eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen, die darauf abzielen, die digitale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen in Europa zu verbessern. Die erfolgreiche Umsetzung des EIF wird die Qualität der europäischen öffentlichen digitalen Dienstleistungen verbessern und ein Umfeld schaffen, in dem öffentliche Verwaltungen digital zusammenarbeiten können.

Die Strategie unterstreicht die Notwendigkeit, mehr zu tun, um die öffentlichen Verwaltungen zu modernisieren, grenzüberschreitende Interoperabilität zu erreichen und die Interaktion mit den Bürgern zu erleichtern. Hier möchte die Komission den Versuch des European Interoperability Framework (EIF) weiter verfolgen, mehr Lösungen für freie Software und offene Standards in den öffentlichen Sektor in der EU aufzunehmen, indem sie die europäischen öffentlichen Verwaltungen ermutigt, beim Aufbau öffentlicher digitaler Dienste „offene Spezifikationen“ zu bevorzugen. Darüber hinaus fördert der EIF-Vorschlag des ISA2 den Grundsatz der Offenheit sowie die Wiederverwendung von Softwarelösungen. Die Mitgliedstaaten und die EU sind aufgefordert, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um eine Fragmentierung des Marktes zu vermeiden, die grenzüberschreitende oder sektorübergreifende Interoperabilität bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten und gemeinsam vereinbarte IKT-Lösungen zu fördern.

Alle EU-Länder digitalisieren derzeit ihre öffentlichen Verwaltungen. Durch Befolgung der Prinzipien und Empfehlungen des neuen EIF (European Integration Framework) werden die EU-Länder einen gemeinsamen Ansatz verfolgen, wenn sie ihre öffentlichen Dienste online zur Verfügung stellen, sie durchgängig integrieren, ihre Informationsquellen verwalten oder sich mit Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen befassen. Der neue Rahmen legt mehr Gewicht darauf, wie Interoperabilitätsprinzipien und -modelle in der Praxis angewendet werden sollten. Die aktualisierten Interoperabilitätsempfehlungen wurden präzisiert, um die Umsetzung zu erleichtern, wobei der Schwerpunkt stärker auf Offenheit und Informationsmanagement, Datenübertragbarkeit, Interoperabilitäts-Governance und integrierter Servicebereitstellung liegt. EIF bietet 12 Prinzipien und 47 konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Governance ihrer Interoperabilitätsaktivitäten, zum Aufbau organisationsübergreifender Beziehungen, zur Straffung von Prozessen, zur Unterstützung durchgängiger digitaler Dienste und zur Gewährleistung, dass bestehende und neue Rechtsvorschriften die Interoperabilitätsbemühungen nicht beeinträchtigen.

Dadurch wird sichergestellt, dass die Dienste nicht nur innerhalb ihrer nationalen Grenzen, sondern auch über Länder und Politikbereiche hinweg zugänglich sind. Mit anderen Worten, sie werden die Interoperabilität in der Praxis anwenden. Auf diese Weise können öffentliche Verwaltungen Zeit sparen, Kosten senken, die Transparenz erhöhen und die Qualität der Dienstleistungen verbessern, die sie Bürgern und Unternehmen anbieten.

Interoperabilität ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, den digitalen Wandel möglich zu machen. Dank Interoperabilität können Verwaltungsstellen wichtige Informationen untereinander und mit Bürgern und Unternehmen in einer für alle Beteiligten verständlichen Weise elektronisch austauschen. Davon betroffen sind alle Aspekte, die die Erbringung digitaler öffentlicher Dienste in der EU beeinflussen:

  • rechtliche Fragen: z. B. dürfen durch Vorschriften keine ungerechtfertigten Hindernisse für die Weiterverwendung von Daten in verschiedenen Politikbereichen geschaffen werden
  • organisatorische Aspekte: z. B. werden förmliche Vereinbarungen über die Bedingungen eines organisationsübergreifenden Zusammenwirkens verlangt
  • Datenstruktur/Semantik: z. B. durch Gewährleistung der Verwendung gemeinsamer Beschreibungen in den ausgetauschten Daten
  • technische Fragen: z. B. Einrichtung der für einen unterbrechungsfreien Fluss der Bits und Bytes nötigen Informationssystemumgebung.

Der Anwendungsbereich des EIF erstreckt sich auf drei Formen von Interaktionen:

  • A2A (Administration to Administration/von Verwaltung zu Verwaltung), womit Interaktionen zwischen öffentlichen Verwaltungen (z. B. Mitgliedstaaten oder EU-Institutionen) gemeint sind
  • A2B (Administration to Business/von Verwaltung zu Unternehmen), womit Interaktionen zwischen öffentlichen Verwaltungen (z. B. Mitgliedstaaten oder EU-Institutionen) und Unternehmen gemeint sind
  • A2C (Administration to Citizen/von Verwaltung zu Bürger), womit Interaktionen zwischen öffentlichen Verwaltungen (z. B. Mitgliedstaaten oder EU-Institutionen) und Bürgern gemeint sind

Das ISA2-Programm mit seinen Aktionen liefert Architektur-Artefakte, die von Enterprise-Architekten, die in der öffentlichen Verwaltung an der im Rahmen einer TOGAF/ADM-getriebenen Definition von digitalen Diensten arbeiten, die Kosten niedrig halten und bereits entwickelte Interoperabilitätslösungen wiederverwenden möchten. Die im Rahmen des ISA2-Programmes entwickelten Interoperabilitätslösungen stehen in der Regel kostenlos zur Verfügung. Eine dieser Lösungen ist die European Interoperability Reference Architecture (EIRA©) und das Cartography-Tool.

Diese Artefakte lassen sich in Architekturprojekt basierend auf dem TOGAF-Standard im Rahmen eines ADM (Architecture Development Method) sehr gut nutzen und wiederverwenden.

Im folgenden Blog werden die 12 Interoperabilitäts prinzipien erläutert.