Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Paragraph 1. Allgemeines 

  1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die nachstehenden Begriffe, sofern nicht anderslautend angegeben, in der entsprechenden Definition verwendet.
  • The Unit: The Unit Company und/oder The Unit Consultancy und/oder The Unit Academy und/oder The Unit Associates, TogafTraining.com, AchiMateTraining.com, TogafTraining.nl,TogafTraining.de, ArchimateTraining.nl, der Nutzer dieser Allgemeinen Beschäftsbedingungen, zugleich Auftragnehmer.
  • Gegenpartei: Die natürliche oder juristische Person, die mit The Unit einen Vertrag abschließt oder wem The Unit ein Angebot unterbreitet hat, auf dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind. Jene Personen, die eine berufliche Tätigkeit bei der (juristischen) Person ausüben, fallen ebenfalls unter den Geltungsbereich dieses Begriffes.
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag und jede Tätigkeit von The Unit. Die von der Gegenpartei kommentarlos vollendete Vergabe oder das Annehmen eines Angebotes oder Auftragsbestätigung, bei denen auf diese Bedingungen hingewiesen wird, gilt als Zustimmung der Anwendung dieser Bedingungen.
  2. Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich bei einer ausdrücklichen und schriftlichen Nebenabrede beider Parteien, die im Voraus vereinbart wird. Eine etwaige Anwendbarkeit der von der Gegenpartei angewendeten Allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen werden nachdrücklich zurückgewiesen, sofern die Parteien diese nicht ausdrücklich und schriftlich vorab entsprechend vereinbaren.
  3. Sofern The Unit während eines kurzen oder längeren Zeitraums keine strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fordert, berührt dies dennoch keineswegs das Recht von The Unit auf Durchsetzbarkeit einer direkten und strikten Einhaltung.
  4. Bei unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) sollen diejenige wirksame und durchführbare Regelung(en) treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
  5. Nicht eindeutige Situationen oder Umstände, die nicht den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen, sollten im Sinne der Zweckerfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewertet werden.
  6. The Unit behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen von nebensächlicher Bedeutung können jederzeit durchgeführt werden. Sofern die Gegenpartei eine Änderung ablehnt, steht ihr bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen Bedingungen die Vertragskündigung mit Wirkung des entsprechenden Datums zu.
  7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten lediglich für Business-to-Business-Verträge. Sofern der Vertrag einem Business-to-Consumer-Verhältnis zuzuordnen ist, findet hier deutsches Recht Anwendung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treffen in diesem Fall nicht zu.
  8. Sofern The Unit vorab gebeten wird, sich mit etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden einverstanden zu erklären, so können diese Einkaufsbedingungen des Kunden nur dann rechtgültige Anwendung finden, wenn The Unit dies vorab schriftlich und ausdrücklich erklärt hat. In diesem Fall finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von The Unit keine Anwendung.

Paragraph 2. Ausschreibungen, Angebote und Verträge

  1. Soweit nicht anders angegeben, ist jedes Angebot von The Unit unverbindlich. Soforn keine Annahmefrist explizit erwähnt wurde, haben die Angebote eine Gültigkeit von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum.
  2. The Unit kann nicht zur Einhaltung des Angebotes aufgefordert werden, falls dieses Angebot einen offensichtlichen Schreib- oder Druckfehler enthält, die von der Gegenpartei angemessenerweise als solchen erkannt werden kann.
  3. Der Vertrag kommt zwischen den Parteien zustande, sobald ein von der Gegenpartei erteilter Auftrag von The Unit erhalten und mittels einer schriftlichen Bestätigung (möglicherweise per E-Mail) akzeptiert wurde, oder zum Zeitpunkt, wenn The Unit im Einvernehmen der Gegenpartei mit den Durchführungshandlungen angefangen hat. Eine Anmeldung zu den von The Unit durchzuführenden Schulungen geschieht mittels einer Übermittlung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars durch die Gegenpartei oder mittels einer E-Mail mit den erforderlichen Anmeldedaten durch die Gegenpartei.
  4. Tätigkeiten, die auf Wunsch oder mit Zustimmung der Gegenpartei durchgeführt werden und die nicht dem Leistungsumfang des Vertrages entsprechen, werden von der Gegenpartei gemäß der üblichen Vergütungen von The Unit honoriert werden. The Unit ist allerdings nicht verpflichtet, einer solchen Bitte zu zusätzlichen Tätigkeiten Folge zu leisten. Außerdem kann The Unit die Erstellung eines separaten schriftlichen Vertrages in Bezug auf zusätzliche Tätigkeiten verlangen.
  5. Wenn The Unit im Rahmen der Vertragserfüllung bemüht war, den Gegenstand dieses Vertrages zu liefern, aber die Gegenpartei diesen nicht abnehmen konnte oder wollte, so erlischt das Recht auf Abnahme dieser Dienstleistung seitens der Gegenpartei nach 1 Jahr ohne Rückerstattung.

Paragraph 3. Vertragsdurchführung

  1. The Unit wird alle Anstrengungen zur Umsetzung des Vertrages unternehmen und bestrebt dabei ein für die Gegenpartei brauchbares Ergebnis. Mit dem Vertrag wird The Unit eine Handlungspflicht eingehen und bürgt somit nicht für die Ergebnisse des Vertrages.
  2. The Unit entscheidet auf welche Weise und von welchen Personen / Mitarbeitern der Vertrag umgesetzt werden wird. The Unit ist berechtigt Dritte – sofern erforderlich – bei der Umsetzung des Vertrages zu involvieren. Etwaige Änderungen sind – sofern für die Umsetzung des Vertrages erforderlich – jederzeit möglich.
  3. The Unit wird die Präferenzen und Wünsche der Gegenpartei bei der Umsetzung des Vertrages weitestgehend berücksichten, mit der Maßgabe, dass eine unabhängige Position von The Unit allerdings jederzeit gewährleistet zu sein hat.
  4. Die Gegenpartei verpflichtet sich dazu, sämtliche relevante Daten und Unterlagen, die für die Umsetzung des Vertrages erforderlich sind, The Unit zur Verfügung zu stellen. Diese Daten und Unterlagen haben rechtzeitig und in der von The Unit gewünschten Form zur Verfügung zu stehen. Ferner ist die Gegenpartei zur Mitwirkung, die The Unit für eine fachgerechte Umsetzung des Vertrages für erforderlich hält, wie – sofern erwünscht – das zur Verfügung stellen von Mitarbeitern – verpflichtet. Ein möglicher Verzugsschaden, der sich aus einer Nicht-Einhaltung der Verpflichting in Bezug auf diesen Paragraphen durch die Gegenpartei ergibt, wird der Gegenpartei entsprechend in Rechnung gestellt werden. Außerdem ist The Unit in einem solchen Fall berechtigt, die Umsetzung des Vertrages zu vertagen.
  5. Die Gegenpartei hat für korrekte und vollständige Daten sowie für die richtigen Informationen in Bezug auf die Schulungsteilnehmer und die Rechnungsanschrift Sorge zu tragen.
  6. Die von The Unit mitgeteilten Zeiträumen gelten lediglich als Hinweis. Die Überschreitung eines Zeitraumes stellt für The Unit, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, keinen Verzug dar.
  7. Den Parteien ist es untersagt, Informationen, die vertraulicher Art sind bzw. sein könnten, etwaigen Dritten, die nicht im Vertrag involviert sind, weiterzuleiten oder diese Informationen zweckentfremdet zu verwenden. In Bezug auf solche Informationen gilt für sämtliche Parteien eine Verschwiegenheitspflicht.

 Paragraph 4. Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die von The Unit gehandhabten und angeführten Preise und/oder Stundensätze verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. und behördlicher Abgaben sowie möglicher vertragsbedingter Aufwendungen, wie Reise- und Aufenthaltskosten, Versandkosten und Bearbeitungsgebühren. Sofern nicht anders festgelegt oder bestimmt.
  2. The Unit ist zur Aufforderung einer vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung der Tätigkeiten berechtigt. In allen anderen Fällen hat die Gegenpartei – sofern nicht anders vereinbart – die Rechnungen von The Unit innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Euro auf das von The Unit bestimmte Bankkonto zu begleichen. Etwaige Einsprüche in Bezug auf die Rechnungshöhe setzen keine fristgerechte Begleichung der Rechnungshöhe aus.
  3. Sofern die Gegenpartei die Rechnung nicht fristgerecht beglichen haben sollte, so ist the Unit nach mindestens einer Mahnung an die Gegenpartei dazu berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Rechnungsfälligkeit ohne eine weitere Inverzugsetzung, den gesetzlich vorgegebenen Zinsssatz bis zum Zahlungszeitpunkt der vollständigen Summe in Rechnung zu stellen. Außerdem berechtigt dies The Unit, ihre Tätigkeiten aus diesem Vertrag zu vertagen auf den Zeitpunkt, an dem die Gegenpartei ihren vollständigen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist. Sämtliche Kosten für die Begleichung gehen – gerichtlich und außergerichtlich – zu Lasten der Gegenpartei. Die Gegenpartei schuldet auf alle Fälle etwaige Inkassokosten in Bezug auf die finanzielle Forderung.
  4. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder eines Zahlungsaufschubes der Gegenpartei sind die Forderungen von The Unit und die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber The Unit sofort fällig.
  5. The Unit hat das Recht einer jährlichen Preisanpassung zum 01. Januar des jeweiligen Jahres. Etwaige Preisänderungen werden vorab schriftlich oder per E-Mail von The Unit angekündigt. The Unit hat das Recht, die neuen Preise weiterzuberechnen, es sei denn, es wurde ein Gesamtpreis für die Tätigkeiten vereinbart.

Paragraph 5. Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt ist The Unit nicht zur Erfüllung irgendeiner Tätigkeit bei der Gegenpartei verpflichtet. In einem solchen Fall werden die Parteien sich beraten zwecks Abstimmung einer Alternative zur Erfüllung des Vertrages.
  2. Sofern der Zeitraum der höheren Gewalt länger als zwei Monate andauern sollte, so steht es jeder Partei frei, den Vertrag aufzulösen, ohne eine Zahlungsverpflichtung als Schadensausgleich an die andere Partei. Fall der obengenannte Fall eintritt, und der Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde, ist die Gegenpartei allerdings an seinen Verpflichtungen gegenüber The Unit bis zu diesem Zeitpunkt gebunden. The Unit hat das Recht, jene Leistungen und Tätigkeiten, die bereits erfolgt sind oder noch erfolgen werden, separat in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als wäre von einem separaten Vertrag die Rede.

Paragraph 6. Stornierung, Aussetzung und Auflösung

  1. Verträge können mit Einwilligung von The Unit und in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieses Paragraphen storniert werden. Für die Stornierung einer (Teilnahme an einer) Schulung gelten andere Bedingungen als für die Stornierung anderer Verträge.
  2. Die Gegenpartei hat das Recht, die vertraglich festgelegte Schulung zu stornieren. Eine Stornierung hat immer schriftlich zu erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung, die bei The Unit eingegangen ist. Die Stornierungkosten einer Schulung sind:
  • bis 20 Werktage vor Beginn: 0%
  • 20 bis 10 Werktage vor Beginn: 40%
  • 10 bis 5 Werktage vor Beginn:          80%
  • weniger als 5 Werktage vor Beginn: 100%
  1. Ein Trainingsaufschub wird wie eine Stornierung, gefolgt von einer neuen Buchung, betrachtet, was zu einer Anwendung der Bestimmungen aus Absatz 2 dieses Paragraphen bezüglich Stornierungen führt.
  2. Die Gegenpartei hat das Recht, ein bereits angemeldeter Teilnehmer kostenlos durch einen anderen Teilnehmer zu ersetzen, sofern diese Änderung spätestens zwei Werktage vor Schulungsbeginn The Unit mitgeteilt wird.
  3. Sofern die Gegenpartei den von Ihm erteilten Auftrag – bei dem es sich nicht um eine Schulung handelt – nach erfolgtem Abschluss des Vertrages gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen storniert, verpflichtet sich die Gegenpartei dennoch zur Zahlung der bereits entstandenen Kosten seitens The Unit. Diese Kosten werden auf alle Fälle einer Vergütung der bereits The Unit entstandenen Kosten und der durchgeführten Tätigkeiten entsprechen.
  4. Die Gegenpartei befreit The Unit von möglichen Ansprüchen Dritter, die aus der Vertragsstornierung hervorgehen können.
  5. Stornokosten sind auf die gleiche Weise als die von The Unit zugesandten Rechnungen zahlbar und fällig.
  6. Sofern der Vertrag (unabhängig von Art und Anlass) von The Unit storniert wird, wird The Unit sich in Absprache mit der Gegenpartei um einen Übertrag eventueller noch durchzuführender Tätigkeiten an Dritte kümmern, außer im Falle gewisser Tatsachen und Umstände, die als Grundlage der Gegenpartei zugerechnet werden können oder wenn ein solcher Übertrag angemessenerweise nicht The Unit zugemutet werden kann. Falls der Übertrag der Tätigkeiten mit zusätzlichen Kosten für The Unit einhergeht, werden diese der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Schulungen können ohne Angabe von Gründen und ohne Übertrag auf Dritte storniert werden. Der Gegenpartei wird die bereits geleistete Zahlung erstattet werden.
  7. The Unit hat das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen mittels einer schriftlichen Ankündigung an die Gegenpartei im Falle:
  • eines (Antrages auf) Konkurs der Gegenpartei,
  • eines (Antrages auf) Zahlungsaufschubes der Gegenpartei,
  • einer Pfändung zu Lasten der Gegenpartei oder
  • einer (drohenden) Liquidation oder Stillegung der Aktivititäten der Gegenpartei.

Sämtliche Forderungen, die auf Basis des Vertrages mit der Gegenpartei entstanden sind, sind sofort fällig. The Unit ist bei einer Beendigung auf Basis dieses Paragraphen niemals schadensersatzpflichtig seitens der Gegenpartei.

  1. Für natürliche Personen, im Volksmund Verbraucher genannt, der The Unit Academy gilt ein 14 tägiges Widerrufsrecht, bei dem vom Vertrag zurückgetreten werden kann, sofern dies innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss schriftlich mitgeteilt wurde und die entsprechende Schulung noch nicht begonnen hat.
  2. Forderungen von The Unit an die Gegenpartei sind im obengenannten Fall per sofort fällig, ungeachtet der restlichen Rechte von The Unit.

Paragraph 7. Beanstandungen

  1. Jeder Klageanspruch der Gegenpartei erlischt – in Bezug auf mangelhafte Leistungen und/oder Tätigkeiten, die von The Unit durchgeführt wurden, wenn:
  • Mängel nicht innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach Bekanntwerden durch die Gegenpartei oder berechtigterweise hätten bekannt sein können The Unit per Einschreiben mitgeteilt worden sind;
  • die Gegenpartei nicht oder unzureichend bei einer Überprüfung der Berechtigung der Beanstandungen mitgewirkt hat.
  1. Beanstandungen haben The Unit schriftlich und begründet mitgeteilt zu werden. Die Gegenpartei hat The Unit jederzeit die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu gewähren.
  2. Sofern eine nachträgliche Durchführung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr möglich oder sinnvoll sein sollte, so ist The Unit lediglich nur haftbar gemäß Paragraph 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Beanstandungen werden spätestens innerhalb von 4 Wochen bearbeitet werden, die Gegenpartei wird entsprechende Mitwirkung verleihen und es wird eine Frist zum endgültigen Bearbeitungsende der Beanstandung festgelegt werden.
  4. Die Bearbeitungsdauer etwaiger Beanstandungen beträgt 4 Monate, es sei denn, der Beanstandungsprozess wird anderslautend angegeben.
  5. Beanstandungen werden – genauso wie sämtliche Informationen gemäß Paragraph 3.7 – vertraulich behandelt.
  6. Für natürliche Personen, im Volksmund Verbraucher genannt, der The Unit Academy, besteht nach dem Durchlaufen des Beanstandungsprozesses eine Berufungsmöglichkeit bei einer dritten Person, in diesem Fall T. Rijnen, LLM, diese Entscheidung wird bindend sein.
  7. Beanstandungen werden erfasst und für einen Zeitraum von 2 Jahren archiviert.
  8. Beanstandungen setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.

Paragraph 8. Haftung und Gewährleistung

  1. Sofern eine Haftung seitens The Unit vorliegt, so beschränkt sich die Haftung auf die in dieser Bestimmung geregelten Fälle. Die in diesem Paragraphen genannten Haftungsbeschränkungen von The Unit gelten nicht, sofern der Schaden aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von The Unit und/oder ihren Untergebenen verursacht wurde.
  2. The Unit ist ausschließlich haftbar für direkte Schäden, die durch Pflicht- und Vertragsverletzung(en) entstanden sind. Als direkter Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Schadensumfangs verstanden, sofern die Feststellung sich auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungungen bezieht, die eventuellen angemessenen Kosten in Bezug auf eine mangelhafte Leistung von The Unit zurückzuführen sind und diese The Unit angerechnet werden können sowie angemessene Kosten, die zwecks Schadensvermeidung oder Schadensbegrenzung verursacht wurden, sofern die Gegenpartei den Nachweis eines direkten Zusammenhangs zwischen diesen Kosten und einer Schadensbegrenzung gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringen kann.
  3. The Unit ist nicht haftbar für etwaige Schäden, die aufgrund einer Teilnahme an einer Schulung von The Unit entstanden sind. Außerdem ist The Unit nicht haftbar für etwaige Schäden, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen durch die Gegenpartei entstanden sind.
  4. The Unit ist niemals haftbar für indirekte Schäden einschließlich Folgeschäden, Gewinnverluste, entgangener Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung. Ferner ist The Unit nicht haftbar in Fällen höherer Gewalt.
  5. Sofern eine Haftung von The Unit seitens etwaiger Schäden vorliegen sollte, so beschränkt sich die Haftungssumme von The Unit stets auf den Rechnungswert des Auftrags, oder wenigstens auf jenen Teil des Auftrags, der sich auf die Haftung bezieht. Die Höhe der Haftung von The Unit ist in allen Fällen beschränkt auf höchstens € 10.000,00. Sofern von einem Dauervertrag die Rede ist, beschränkt sich die Haftung von The Unit in allen Fällen auf die von der Gegenseite zu leistende Vergütung für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis.
  6. Die Gegenpartei befreit The Unit von sämtlichen Forderungen Dritter, die in – direktem oder indirektem – Zusammenhang mit einem Rechtsverhältnis zwischen The Unit und der Gegenpartei stehen oder sich daraus ergeben.

 

Paragraph 9. Geistiges Eigentum 

  1. Sofern nicht anders vereinbart, stehen sämtliche Rechte, einschließlich Urheberrecht, Markenrecht, etc., der von The Unit im Rahmen der Umsetzung des Vertrages der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Materialien The Unit zu (oder, falls zutreffend, deren Lizenzgeber). Dazu gehören ausdrücklich sämtliche Rechte bezüglich des Schulungsmaterials, Dokumentationen, Analysen, Berichte, Software, Apps, Präsentationen, Videos, E-Learning-Material und Vorschläge.
  2. Der Gegenpartei wird lediglich ein Nutzungsrecht der genannten Dokumente und sonstiger schulungsrelevanter Materialien, die zu diesem Zweck ausgehändigt wurden, eingeräumt. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung durch The Unit, die genannten Materialen vollständig oder teilweise für interne Zwecke innerhalb des eigenen Unternehmens zu verwenden oder zu veröffentlichen, es sei denn, dies wird als erforderlich gemäß Beschreibung der Zielsetzung laut Vertrag geachtet.
  3. Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, etwaige Hinweise bezüglich Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder sonstiger Rechte aus dem Material zu entfernen oder zu ändern, einschließlich Hinweise bezüglich des vertraulichen Charakters und der Geheimhaltung.
  4. Bewertungs- und Beurteilungsergebnisse der Gegenpartei an The Unit sind Eigentum von The Unit.
  5. Bei einer Zuwiderhandlung gemäß dieses Paragraphen verwirkt die Gegenpartei eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 pro Verstoß, sowie eine Vertragsstrafe von € 2.500,00 pro Tag der Fortdauer dieser Zuwiderhandlung nach Ankündigung durch The Unit.

Paragraph 10. Datenschutz

  1. Die Daten der Gegenpartei werden von The Unit erfasst und für Informationszwecke zu Dienstleistungen und Produkten von The Unit verwendet. Sofern die Gegenpartei nicht entsprechend informiert werden möchte, so kann die Gegenpartei dies The Unit schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
  2. Die Bewertungs- und Beurteilungsergebnisse der Gegenpartei an The Unit werden von The Unit erfasst und für Werbezwecke verwendet. Dazu werden die Daten der Gegenpartei vorher beschränkt anonymisiert. Sofern die Gegenpartei eine vollständige Anonymität wünscht, so kann die Gegenpartei dies The Unit schriftlich oder per E-Mail mitteilen. The Unit wird entsprechend Folge leisten.
  3. The Unit respektiert den Datenschutz der Gegenpartei und wird die Daten der Gegenpartei vertraulich behandeln. Sofern nicht von einer Unternehmensfusion bzw. Übernahme oder von einer gerichtlichen Anordnung die Rede ist, wird The Unit diese Daten nicht an Dritte weiterleiten.

Paragraph 11. Sonstiges und Rechtsstreitigkeiten

  1. Der Gegenpartei ist es untersagt, während der Gültigkeitsdauer des Vertrages sowie während eines Zeitraums von einem Jahr nach Ablauf des Vertrages Arbeitnehmer von The Unit einzustellen, ihnen weder direkt noch über Dritte einem Arbeitsverhältnis anzubieten. Bei einer Zuwiderhandlung verwirkt die Gegenpartei eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10,000 pro Verstoß, sowie eine Vertragsstrafe von € 2.500,00 pro Tag der Fortdauer dieser Zuwiderhandlung nach Ankündigung durch The Unit.
  2. Sämtliche Verträge zwischen The Unit und der Gegenpartei, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen dem niederländischen Recht.
  3. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die zwischen The Unit und der Gegenpartei entstehen sollten und nicht im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung beigelegt werden können, werden in erster Instanz ausschließlich dem zuständigen Gericht des Niederlassungsbezirks von The Unit vorgelegt werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kostenfrei bei The Unit angefordert werden. Bei der Auftragserteilung an The Unit oder der Anmeldung zu einer Schulung von The Unit erklärt die Gegenpartei sich des Inhalts bewusst und stimmt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

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